Stiftungsrat
Der Stiftungsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die von der Generalversammlung für eine Amtszeit von maximal vier (4) Jahren gewählt werden und für maximal eine (1) weitere Amtszeit wiedergewählt werden können. Die Mitglieder setzen sich zusammen aus dem Präsidenten, der die EHEDG offiziell vertritt, dem Vizepräsidenten, dem Sekretär und dem Schatzmeister, wobei eine Person gleichzeitig die beiden letzteren Positionen innehaben kann.
Der Stiftungsrat ist für die Verwaltung der Stiftung sowie für die Umsetzung ihrer Beschlüsse zuständig, und seine Mitglieder vertreten EHEDG gerichtlich und außergerichtlich.
Stiftungsrat ab Januar 2025: