Alles, was Sie über Zertifizierung wissen wollen
Bewertung
Sämtliche Ausrüstung (egal, ob offen oder geschlossen), die für eine Zertifizierung in Frage kommt, muss von einem der autorisierten Bewertungsbeauftragten (AEOs) der EHEDG bewertet werden. Alle Bewertungen umfassen eine „Entwurfsprüfung“. Bei der Entwurfsprüfung wird ein neues Muster der Ausrüstung mit den vom Hersteller bereitgestellten offiziellen Zeichnungen und den entsprechenden EHEDG-Leitlinien verglichen. Beispielsweise wird eine Pumpe auf die Einhaltung der EHEDG-Leitlinien 8, 9, 10, 16, 17, 23, 25, 32 und 35 überprüft. Während der Prüfung werden auch bestimmte Konstruktionsmerkmale gemessen und überprüft, z. B. die Oberflächenrauheit und die Innenradien. Nach der Entwurfsprüfung kann die Ausrüstung aufgrund von Abweichungen von den EHEDG-Leitlinien zur Umgestaltung empfohlen werden. Einige Abweichungen von den in den Leitlinien festgelegten Kriterien für die hygienische Gestaltung können zulässig sein, wenn sie als „technisch unvermeidbar“ angesehen werden, damit die jeweilige Ausrüstung wie vorgesehen funktioniert. Nach erfolgreicher Entwurfsprüfung können offene Anlagen direkt zur Zertifizierung eingereicht werden, die meisten geschlossenen Anlagen erfordern jedoch eine Prüfung der Reinigungsfähigkeit an Ort und Stelle (CIP) gemäß EHEDG-Dok. 2. Erst nach erfolgreichem Abschluss von mindestens 3 CIP-Tests kommt geschlossene Ausrüstung für eine Zertifizierung in Frage.
Die Bewertung und Prüfung der Reinigungsfähigkeit von mit Flüssigkeiten gereinigter Ausrüstung (Typ EL) erfolgt anhand der folgenden Schritte, die in diesem Bewertungsverfahren (PDF) veröffentlicht sind.
Für den Typ ED basiert das Verfahren nur auf einer Entwurfsprüfung anhand der folgenden Schritte in diesem Bewertungsverfahren (PDF).
Zertifizierung
Ausrüstung, die nach einer Entwurfsprüfung durch einen autorisierten Bewertungsbeauftragten (AEO) und einer CIP-Prüfung (falls zutreffend) durch ein von der EHEDG autorisiertes Testlabor (ATL) als mit den EHEDG-Leitlinien konform angesehen werden, können zur EHEDG-Zertifizierung eingereicht werden. Ein Zertifizierungsdossier wird von einem der AEOs ausgefüllt und von mindestens einem weiteren AEO überprüft, bevor es von der EHEDG akzeptiert wird. Da offene Ausrüstungen und chemisch gereinigte Ausrüstungen derzeit nicht geprüft werden können, müssen diese Zertifizierungsunterlagen vor der Zertifizierung von allen AEOs geprüft werden. Nach erfolgreicher Prüfung eines Zertifizierungsdossiers und der Annahme der Bedingungen des EHEDG-Vertrags für die Verwendung des Logos wird ein „Konformitätszertifikat“ ausgestellt und die Ausrüstung wird in die Liste der zertifizierten Ausrüstung auf der EHEDG-Website aufgenommen. Zum besseren Verständnis des gesamten Prozesses hat die EHEDG ein Zertifizierungsverfahren veröffentlicht. Zertifizierungsverfahren (PDF).
Konformitätsbescheinigung, Zertifizierungsvertrag und Verwendung des Logos "EHEDG Certified" (Zertifiziert durch EHEDG)
Das Zertifikat enthält den Namen, den Typ und die Abmessungen der Ausrüstung, die geprüften Dichtungsmaterialien (siehe Anmerkungen unten), das liefernde Unternehmen, die Art der EHEDG-Zertifizierung mit Unterkategorie, die eindeutige Referenznummer des Bewertungsberichts, das Ausstellungsdatum und das Ablaufdatum. Beispiel eines Zertifikats (PDF).
Die EHEDG-Zertifizierung basiert auf einem Vertrag zwischen der EHEDG und dem Unternehmen, das die Komponentenzertifizierung beantragt. In diesem Vertrag werden alle Einzelheiten zur Verwendung des Zertifizierungslogos beschrieben. Das Logo „EHEDG Certified“ enthält das Datum (Monat und Jahr), an dem die Zertifizierung erteilt wurde. Die Zertifizierung der Ausrüstung kann nur von einem der AEOs durchgeführt werden.
Gültigkeitsdauer der Zertifizierung, Verlängerung und Erneuerung nach 5 Jahren
Um die Zertifizierung aufrechtzuerhalten, sind sowohl eine jährliche Verlängerung als auch ein 5-jährliches Erneuerungsverfahren erforderlich.
Das Zertifikat muss jährlich bis Ende Dezember verlängert werden. Die EHEDG wird vom Zertifikatsinhaber eine Bestätigung verlangen, dass der Entwurf der zertifizierten Ausrüstung nicht verändert wurde. Wenn keine Änderungen vorgenommen wurden, wird das Zertifikat für den nächsten Zeitraum aktualisiert. Wenn der Zertifikatsinhaber angibt, dass im vergangenen Jahr Änderungen an der Ausrüstung vorgenommen wurden, fordert der AEO eine Dokumentation der Änderungen an und bestimmt (gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Zertifizierung), ob diese Änderungen die Gültigkeit des Zertifikats beeinträchtigen und eine neue Entwurfsprüfung und/oder eine CIP-Prüfung erfordern (wofür zusätzliche Gebühren anfallen können, die vom überprüfenden AEO/ATL festgelegt werden).
Die Zertifizierungsunterlagen müssen alle 5 Jahre erneuert werden, wobei das Datum des Jahrestages der Erstzertifizierung maßgeblich ist. Es muss eine neue Entwurfsprüfung durchgeführt werden, gegebenenfalls mit erneuten Tests, und die Zertifizierung muss mit einem aktualisierten Logo neu ausgestellt werden. Bei der Erneuerung werden alle Änderungen der EHEDG-Leitlinien, des Zertifizierungsprogramms oder der Prüfverfahren innerhalb der letzten fünf Jahre berücksichtigt. Die Gebühr für die Erneuerung wird vom für die Erneuerung zuständigen AEO/ATL festgelegt.
Die Erstgebühr für die erstmalige Ausstellung oder Erneuerung eines Zertifikats (die Gebühr schließt die erste jährliche Verlängerung nach der Ausstellung oder Erneuerung ein) beträgt 500 EUR. Die Gebühr für die jährliche Verlängerung von Zertifikaten beträgt EUR 150 EUR. SCP 4-8 über Gebühren für die Erteilung, Verlängerung und Erneuerung von EHEDG-Zertifikaten (PDF).